Antragstellung bei unserer Stiftung
Voraussetzungen für die Förderung durch die SAGA GWG Stiftung Nachbarschaft
- Gemeinnützigkeit des Antragstellenden (Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt).
- Das Projekt sollte längerfristig angelegt sein und die Betroffenen zu eigener Aktivität anregen.
- Die Stiftung unterstützt Vorhaben, die geeignet sind, einen Beitrag zur Förderung der Integration der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Hamburger Wohnquartieren zu leisten und dazu beitragen, ein sozial ausgeglichenes, gutes nachbarschaftliches Verhältnis und das Verständnis untereinander herzustellen sowie die Akzeptanz bestehender Unterschiedlichkeiten zu fördern.
- Ein Anknüpfen an im Stadtteil bestehende Netzwerke oder die Förderung der Netzwerkbildung wird begrüßt, ebenso die Kooperation mit anderen Stiftungen oder Institutionen.
- Ziel der Förderung ist die Bereitstellung einer Grund- oder Erstausstattung von Projekten. Unterstützt werden beispielsweise die Ausstattung von Räumen, die Finanzierung von technischen Geräten oder eine Erstausstattung für die Öffentlichkeitsarbeit eines Projekts.
Die Förderung ist auf Projekte im Hamburger Stadtgebiet beschränkt. Eine Förderung beispielsweise von Reisen außerhalb des Hamburger Stadtgebiets ist deswegen nicht möglich.
Ausgeschlossen sind
- Dauerförderungen und Zuschüsse zur Deckung allgemeiner laufender Kosten (Betriebskosten, laufende Honorare)
- Projekte mit kommerzieller Orientierung bzw. parteipolitischer oder religiöser Ausrichtung
-
Projekte, deren Durchführung zum Zeitpunkt des Entscheids über eine mögliche Förderung durch die Stiftung (Vorstandssitzung bzw. Kuratoriumssitzung) bereits begonnen hat
Antragsfristen
Projektanträge bis einschließlich 5.000,- EUR
Entscheidung in der Regel in der ersten Woche eines Monats.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt zum Zeitpunkt dieser Entscheidung noch nicht begonnen haben darf, auch nicht in der konkreten Vorbereitung.
Eingangsfristen:
Eingang der vollständigen Unterlagen am jeweils letzten Tag des Vorvormonats, also rund 5 Wochen vor der Sitzung (z.B. 30. September für Sitzung Anfang November)
Bitte sehen Sie aus organisatorischen Gründen auf das Einreichen von Anträgen unterhalb 1.000 EUR ab.
Projektanträge ab 5.001,- EUR:
Entscheidung in den Kuratoriumssitzungen im Oktober 2024, im April 2025 bzw. Oktober 2025.
Eingangsfristen 2024 und 2025:
Eingang der vollständigen Unterlagen
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bis zum 31. Mai 2024 für die Sitzung im Oktober 2024 (abgelaufen)
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bis zum 31. Dezember 2024 für die Sitzung im April 2025
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bis zum 31. Mai 2025 für die Sitzung im Oktober 2025
Antragstellung und Vorlagen
Anträge an unsere Stiftung werden ausschließlich digital über unser Online-Formular gestellt.
Bitte beachten Sie, dass Sie dafür einige Unterlagen vorab vorbereiten und als PDF einscannen müssen, um sie später hochzuladen. Ein Absenden des Antrags ist ansonsten nicht möglich.
Vorlagen und Vorbereitung
Vorlagen für Anhänge, die Sie für die Antragstellung vorbereiten und als PDF abspeichern müssen:
Bitte scannen Sie auch folgende Unterlagen im PDF-Format vorab ein:
- einen gültigen Freistellungsbescheid
- eine Beschreibung Ihres Projekts (max. 2 A4-Seiten)
- Ihre Vereinssatzung
Füllen Sie dann unser Antragsformular aus, laden Sie die zuvor eingescannten Unterlagen hoch und senden Sie das Forumlar ab.
Wichtiger Hinweis: Nach erfolgreichem Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Bitte prüfen Sie auch Ihr SPAM-Postfach. Sollten Sie keine Bestätigungsmail erhalten haben, nehmen Sie bitte per Mail mit uns Kontakt auf.