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Voraussetzungen, Fristen, Antragsformular Antragstellung bei unserer Stiftung 

Voraussetzungen für die Förderung durch die SAGA GWG Stiftung Nachbarschaft

  • Gemeinnützigkeit des Antragstellenden (Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt).
  • Das Projekt sollte längerfristig angelegt sein und die Betroffenen zu eigener Aktivität anregen.
  • Die Stiftung unterstützt Vorhaben, die geeignet sind, einen Beitrag zur Förderung der Integration der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Hamburger Wohnquartieren zu leisten und dazu beitragen, ein sozial ausgeglichenes, gutes nachbarschaftliches Verhältnis und das Verständnis untereinander herzustellen sowie die Akzeptanz bestehender Unterschiedlichkeiten zu fördern.
  • Ein Anknüpfen an im Stadtteil bestehende Netzwerke oder die Förderung der Netzwerkbildung wird begrüßt, ebenso die Kooperation mit anderen Stiftungen oder Institutionen.
  • Ziel der Förderung ist die Bereitstellung einer Grund- oder Erstausstattung von Projekten. Unterstützt werden beispielsweise die Ausstattung von Räumen, die Finanzierung von technischen Geräten oder eine Erstausstattung für die Öffentlichkeitsarbeit eines Projekts.

Die Förderung ist auf Projekte im Hamburger Stadtgebiet beschränkt. Eine Förderung beispielsweise von Reisen außerhalb des Hamburger Stadtgebiets ist deswegen nicht möglich.

Download  Förderrichtlinien

Ausgeschlossen sind

  • Dauerförderungen und Zuschüsse zur Deckung allgemeiner laufender Kosten (Betriebskosten, laufende Honorare)
  • Projekte mit kommerzieller Orientierung bzw. parteipolitischer oder religiöser Ausrichtung
  • Projekte, welche sich in erster Linie an Personen richten, die zu bereits in sich abgeschlossenen Gruppen/Institutionen gehören (z.B. Schul- oder Kita-Projekte, die sich schwerpunktmäßig an die Mitglieder der jeweiligen Institution richten)

  • Bitte beachten Sie:
    Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller vor Erhalt einer Förderzusage durch den Vorstand (für Projekte bis 5.000 Euro) oder das Kuratorium (für Projekte über 5.000 Euro) mit dem Projekt begonnen hat.
    Von einem vorzeitigen Projektbeginn ist auszugehen, wenn der Antragsteller unumkehrbare Verpflichtungen in Bezug auf das zu fördernde Projekt eingegangen ist. Bloße Planungen, welche im Zusammenhang mit der beantragten Förderung stehen, stellen keinen vorzeitigen Projektbeginn dar.

Antragsfristen

Projektanträge bis einschließlich 5.000,- EUR

Entscheidung in der Regel bis zum 15. des jeweiligen Sitzungsmonats (somit ca. 6 bis 8 Wochen nach Antragstellung).

Projektanträge über 5.000,- EUR:

Entscheidung in den Kuratoriumssitzungen im April 2026, im Oktober 2026 und im April 2027.

Eingangsfristen:
Eingang der vollständigen Unterlagen am jeweils letzten Tag des Vorvormonats, also rund 6 bis 8 Wochen vor der Sitzung (z.B. 30. September für Sitzung im November).

Nach dieser Frist eingegangene Anträge können frühestens in der darauf folgenden Sitzung berücksichtigt werden.  

Bitte sehen Sie aus organisatorischen Gründen auf das Einreichen von Anträgen unterhalb 1.000 EUR ab.

Eingangsfristen 2026 und 2027:
Eingang der vollständigen Unterlagen

  • Die Eingangsfrist für die Sitzung im April 2026 ist bereits abgelaufen.

  • bis zum 31. Mai 2026 für die Sitzung im Oktober 2026
  • bis zum 31. Dezember 2026 für die Sitzung im April 2027
  • bis zum 31. Mai 2027 für die Sitzung im Oktober 2027

Antragstellung und Vorlagen

Anträge an unsere Stiftung werden ausschließlich digital über unser Online-Formular gestellt.

Bitte beachten Sie, dass Sie dafür einige Unterlagen vorab vorbereiten, einscannen und als PDF speichern müssen, um sie später hochzuladen. Ein Absenden des Antrags ist ansonsten nicht möglich. Dateianhänge (inkl. der Finanzierungstabelle) können ausschließlich als PDF hochgeladen werden.

Vorlagen und Vorbereitung

Vorlagen für Anhänge, die Sie für die Antragstellung vorbereiten und als PDF abspeichern müssen:

Bitte verwenden Sie diese Vorlage und
speichern Sie sie im Anschluss als PDF-Datei ab.

Bitte unterschreiben Sie diese Zustimmung und speichern Sie sie im Anschluss als PDF-Datei ab.

Bitte scannen Sie auch folgende Unterlagen im PDF-Format vorab ein:

  • einen gültigen Freistellungsbescheid
  • eine Beschreibung Ihres Projekts (max. 2 A4-Seiten)
  • Ihre Vereinssatzung

 

Füllen Sie dann unser Antragsformular aus, laden Sie die zuvor eingescannten Unterlagen hoch und senden Sie das Formular ab. Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen im PDF-Format hochgeladen werden müssen, auch die Finanzierungstabelle.

Wichtig:

Nach erfolgreichem Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einer Kopie Ihres Antrags. Bitte prüfen Sie auch Ihr SPAM-Postfach. 
Sollten Sie keine Bestätigungsmail erhalten haben, nehmen Sie bitte per E-Mail
mit uns Kontakt auf, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag bei uns eingetroffen ist!

Antragsformular

Antrag Stiftung Nachbarschaft

Ihre Basisdaten


Basisdaten zum Projekt

Wichtig: Bitte beachten Sie unsere Antragsfristen.


Angaben zum Projekt


Bankverbindung


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